Verwahrung bei Jugendstrafen
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Es handelt sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung zu dem seit Sommer 2008 geltenden Gesetz. Der Gesetzgeber müsse seiner Schutzpflicht nachkommen und Menschen vor Straftaten schützen, befanden die Richter.
Aus Sicht der Karlsruher Richter ist die Sicherungsverwahrung in diesem Fall auch zulässig, obwohl ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg noch nicht rechtskräftig ist.
Zu der ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht ... weiterlesen














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