Wed. - 10.03.2010 - 14:34

KURZ NOTIERT - 8. Februar 2010

Entschädigung für Steuersünder

lgt Entschädigung für SteuersünderEin verurteilter Deutscher Steuerhinterzieher hat in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss dem Kläger aus Deutschland 7,3 Millionen Euro zahlen.

Damals verurteilten die Richter den 66-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro.

Sein Name stand auf der CD mit Kundendaten, die der ehemalige LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber 2002 gestohlen hatte, und später für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkaufte.

In dem Liechtensteiner Urteil heißt es, die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.

Nach Ansicht des Gerichts hatte es die LGT Treuhand versäumt, die Betroffenen unverzüglich über den Datenklau zu informieren. So konnten diese sich weder selbst beim deutschen Fiskus anzeigen und mit geringeren Geldstrafen davonkommen, noch von einer zeitweiligen Amnestie profitieren.

Der Kläger hatte Angaben zufolge mehr als 13 Millionen Euro Entschädigung gefordert. Das Gericht habe sich mit den 7,3 Millionen Euro an der Bewährungsauflage orientiert, die dem Kläger im deutschen Steuerstrafverfahren auferlegt worden war.

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