Wed. - 10.03.2010 - 14:31

LIVESTYLE - 28. Dezember 2009

Flashmobber Blitz- beweglich

mob Flashmobber Blitz  beweglichDer Einzelhandel will umstrittene Blitzaktionen von Gewerkschaften im Arbeitskampf vom Bundes- verfassungsgericht stoppen lassen. Die obersten Arbeitsrichter hatten im September eine Klage des Handelsverbands Berlin-Brandenburg gegen die Gewerkschaft Verdi abgewiesen.

Das Bundesarbeitsgericht hat es der Gewerkschaft Verdi erlaubt, in Tarifauseinandersetzungen mittels sogenannter Flashmobs (flash = Blitz; mob = beweglich) Betriebsbesetzungen und Betriebsblockaden zu organisieren.

Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland ist dies eine falsche Entscheidung. Hierzu erklärte heute in Berlin der tarifpolitische Experte des HDE, Heribert Jöris:

Der deutsche Einzelhandel hat gestern gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Flashmobs, also das planmäßige Verwüsten von Ladengeschäften und die Belästigung von Kunden und Mitarbeitern durch Gewerkschaftler und zur Unterstützung herbeigerufene, handelsfremde Aktivisten, sind keinesfalls zulässige Instrumente von Tarifstreitigkeiten.

Sie sind nicht durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt. Deshalb sehen wir in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts haben den Einzelhandelsarbeitgebern geraten, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Flashmobbern Hausverbot zu erteilen.

Nach Auffassung des HDE würde dies jedoch erst Recht zu unhaltbaren Zuständen führen. Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden. Und das Wort “Arbeitskampf” bekäme eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn nun nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsgerichtes Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürfen und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten. Eine solche Rechtsentwicklung wollen und werden wir im Einzelhandel nicht akzeptieren.

Der Begriff Flashmob bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun.

Obwohl die Ursprungsidee explizit unpolitisch war, gibt es mittlerweile auch „Flashmobs“ mit politischem oder wirtschaftlichem Hintergrund. Diese müssten auf Grund ihrer Sinnhaftigkeit und Zielgerichtetheit als Smart Mob bezeichnet werden.

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