Wed. - 10.03.2010 - 14:35

AUFGESCHNAPPT - 7. Februar 2010

Kennen Sie das Hausarztmodell?

hausarztmodell Kennen Sie das Hausarztmodell?Wir kannten das Hausarztmodell nicht? – und das obwohl wir tägliche hunderte Meldungen sichten? Das „Hausarztmodell“ ist in Vergessenheit geraten - oder liegt das an den ca.2,8 Milliarden zusatzeinnahmen durch die „Praxisgebühr“. Ein Geldquelle auf die man nicht verzichten möchte?

Beim Hausarztmodell verpflichten sich die Patienten, immer zunächst zum Hausarzt zu gehen, und werden von ihm gegebenenfalls an einen Spezialisten überwiesen. So sollen Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die Ersparnisse, die dabei zustande kämen, bekämen die Patienten von der Krankenkasse in Form der Praxisgebühr erstattet. Dadurch könnten Patienten im Jahr 40 Euro sparen.

Mit der koordinierten Behandlung soll das Hausarztmodell auch unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden helfen. So sind heute im Vergleich zu früher viel mehr Operationen ambulant durchführbar. Die Erfahrung lehrt, dass die Patienten in der häuslichen Umgebung schneller genesen als im Krankenhaus und Wundinfektionen seltener auftreten. Dies bedarf jedoch einer lückenlosen Nachsorge, auch dafür sorgt der Hausarzt.

Es zeigten sich Informationslücken: Nur jeder vierte gesetzlich Versicherte war von der Kasse über Modelle aufgeklärt worden, bei denen man einen Hausarzt als zentralen Ansprechpartner wählt.

„Die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland haben die Wahl: Sie können an den Hausarztmodellen teilnehmen, sie müssen es aber nicht. Die Krankenkassen hingegen müssen diese Option anbieten. Seit 2004 können sie das, 2007 dann verpflichtete Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sie dazu.

Ab Stichtag: 1. Juli 2009 muss sich im Portfolio jeder gesetzlichen Krankenkasse ein Hausarztmodell wiederfinden.

Aktuell 2010: “Sparpotenzial kann sich auch aus den Sondertarifen der Kassen ergeben. „Die Versicherer haben bei der Tarifgestaltung eine Menge Spielraum. Dies eröffnet Kunden eine Vielzahl neuer Wahlmöglichkeiten und Freiheiten, die sich auch auf die Kosten auswirken können“, so Verbraucherschützer Etgeton.

Beispielsweise bieten viele Kassen Bonusprogramme an, die gesundheitsbewusstes Verhalten mit Preisnachlässen belohnen. Wie die Kassen ihre Mitglieder motivieren, ist je nach Anbieter verschieden. Die Bandbreite reicht von Ermäßigungen bei Zuzahlungen über niedrigere Beiträge bis hin zu mehr oder minder attraktiven Sach- oder Geldprämien. Um in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen, müssen die Versicherten zum Beispiel regelmäßig an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen oder sich in ein Hausarztmodell einschreiben.“

Demnach existiert das Hausarztmodell noch! Nur jeder vierte gesetzlich Versicherte war von der Kasse über Modelle aufgeklärt worden . . . Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und Checken Sie das mal ab!

Der Focus berichtet: “Allerdings ist nicht jeder Wahltarif ist für alle Versicherten gleichermaßen geeignet: Selbstbehalte und Beitragsrückgewähr sind interessant für Versicherte, die sich davon einen finanziellen Vorteil versprechen, also insbesondere für junge, gesunde Mitglieder mit höherem Einkommen.

Weiterer Nachteil: Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, bindet sich damit für mindestens drei Jahre unwiderruflich an seine Kasse. Das reguläre Wechselrecht nach 18 Monaten ist damit ebenso ausgeschlossen, wie das Sonderkündigungsrecht bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen. Versicherte, die mit einem solchen Tarif liebäugeln müssen sich daher bewusst sein, dass sie damit der eigenen Krankenkasse einen dreijährigen Blankoscheck für die Erhebung von Zusatzbeiträgen ausstellen.“

Herr Dr. Philipp Rösler, was ist da los?

Info Bundesministerium für Gesundheit: „Das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen sowie Patienten und Ärztinnen sowie Ärzten ist der Kern unseres freiheitlichen Gesundheitswesens. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter ärztliche Hilfe benötigen, können Sie grundsätzlich jeden Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen, der für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen ist.

Der Hausarzt nimmt als Ihr Partner eine zentrale Stellung in der gesundheitlichen Versorgung ein. Er ist für Sie die erste Anlaufstation und koordiniert als “Lotse” die gesamte Behandlung. Da er in der Regel mit Ihrer Krankheitsgeschichte und Ihren Lebensumständen besonders vertraut ist, kann er diese Funktion am besten ausfüllen. Er spricht mit Ihnen die nächsten Behandlungsschritte ab und berät Sie bei Therapieentscheidungen sowie bei der Auswahl von Kliniken und Fachärzten.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Hierzu schließen die Kassen mit besonders qualifizierten Hausärzten entsprechende Verträge ab. Wenn Sie als Patientin oder Patient freiwillig daran teilnehmen wollen, verpflichten Sie sich gegenüber Ihrer Krankenkasse, ausschließlich einen bestimmten Hausarzt aufzusuchen und immer zunächst zu diesem Hausarzt zu gehen. Eine Ausnahme gilt nur für die Inanspruchnahme von Augen- und Frauenärzten. Für die hausarztzentrierte Versorgung müssen die Krankenkassen ihren Versicherten einen speziellen Hausarzttarif anbieten. Das bedeutet: Wer sich immer zuerst von seinem Hausarzt behandeln lässt, dem kann die Krankenkasse Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten.

Den Krankenkassen wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2009 gesetzt, Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung zu schließen. Diese Verträge müssen vorrangig mit Gemeinschaften geschlossen werden, die die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten. Diese Änderung hat das eigenständige Verhandlungsmandat von Hausärzten gestärkt. Die hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztmodell) funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie behandelt und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Versorgung steuert. Der Hausarzt überweist also bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist freiwillig.

kann die Krankenkasse Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten“ - Global gesehen ist es vielleicht nicht verkehrt, Sie wickeln das „Bundesministerium für Gesundheit“ und die Krankenkassen in Deutschland „einfach“ ab, und wir versichern uns in Holland!

PS: Ich bin sauer! Brauche Täglich ein paar „Rezept- Smarties“, muss jeden Monat für ein Rezept zum Doc rennen, eine habe Stunde im Wartezimmer abhängen, Praxisgebühr bezahlen und obendrein noch 5Euro „Rezeptgebühr“ bezahlen, für ein Medikament, welches in der Herstellung nur ein paar Cent kostet.

„Schmarotzer“ wie ich, treiben die Statistik nach oben. 12 Arzt besuche pro Jahr. Unfreiwillig - für ein „Peanuts-Rezept“! Haben wir vielleicht ein „Peanuts“ Gesundheitssystem?

Peanuts sind Erdnüsse! Oder Millionäre im Gegensatz zu Milliardären! Nebenbei bemerkt, die Praxisgebühr dient nur der „GKV“ Lobby. Nach deren Angaben nur mit Unkosten verbunden - :Lach!

Lobbyisten - Beamte, Politiker, allgemein „Privatversicherte“ möchte ich nicht mitfinanzieren! Es ist mir absolut unverständlich, dass diese „Leute“ für die „Besten Leistungen“ -„Privatpatient“ am wenigsten bezahlen – oder wie KK-Mitarbeiter gar nichts bezahlen!

Das Arbeitnehmer(im Produzierenden Gewerbe), mit dem höchsten Krankenkassenbeitrag, die schlechtesten „Leistungen“ erhalten ist in Deutschland nicht zu erklären!

Auf der ganzen Welt kosten besser Leistungen mehr Geld. Bei uns in Deutschland finanziert das „Privatversicherte-Beamten -Modell“ der „Hilfsarbeiter“! Arbeitnehmer zahlen die Zeche - der Rest läuft unter Sozial!

Themenrelevant:
 Barmer und GEK
 Praxisgebühr bestätigt
 Sonderkündigungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel