Pendlerpauschale & Co machen es möglich: Dieses Jahr zahlt das Finanzamt besonders viel. Mit der Steuererklärung für 2009 holen Arbeitnehmer im Schnitt rund 750 Euro zurück.
Höhere Kinderfreibeträge und ein günstigerer Steuertarif senken die Steuerlast. Und es gibt neue Urteile der obersten Gerichte, die Arbeitnehmern bei den Kosten für den Job Vorteile bringen.
Die Arbeit wird sich in diesem Jahr noch mehr lohnen, denn für einige Posten, wie zum Beispiel für Handwerkerkosten im Haushalt, können Steuerzahler jetzt mehr absetzen.
- Für den Weg zur Arbeit gibt es ab dem ersten Kilometer 30 Cent Pendlerpauschale.
- Paare können jetzt ihren doppelten Haushalt am Arbeitsort abrechnen, wenn sie aus privaten Gründen umgezogen sind.
- Studenten setzen nun unbegrenzt ihre Studienkosten ab, wenn sie bereits einen Beruf gelernt haben.
- Auch Sparer, die zu viel Abgeltungsteuer auf ihre Zinsen gezahlt haben, können Steuern zurückholen. Vor allem Rentner, selbst wenn sie zur Steuererklärung verpflichtet sind, haben nach Abzug der Freibeträge oft Guthaben.
Durch die Novellierung des Steuerrechts kann es Personen im Ruhestand passieren, dass sie für mehrere Jahre Steuererklärungen nachholen müssen. Aber hier gilt: Nur Rentner mit relativ hohem Einkommen müssen Steuern zahlen und beim Großteil der Pensionsbezieher greifen besondere Steuervorteile auf Grund des Alters.
Wer letztes Jahr beim Verkauf von Wertpapieren Geld verloren hat, kann daraus nun möglicherweise Kapital schlagen. Das Finanzamt zieht Verluste aus Spekulationsgeschäften von Gewinnen aus Wertpapieren ab, die weniger als ein Jahr im Depot lagen. Auch mit Gewinnen aus Mietimmobilien und anderen privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich Wertpapierverluste verrechnen.
Aufpassen müssen laut “Finanztest” Inhaber sogenannter thesaurierender Fonds, bei denen erwirtschaftete Zinsen und Dividenden nicht gleich ausgeschüttet, sondern direkt wieder angelegt werden.
Ausländische Fondsgesellschaften führen demnach, anders als bei in Deutschland aufgelegten Fonds, keine Steuern ab. Die Anleger müssen Erträge daher in der Steuerklärung angegeben.
Beim Verkauf der ausländischen Fonds führt die Depotbank aber für sämtliche Wertzuwächse Steuern ab, auch wenn der Anleger die wieder angelegten Erträge bereits selbst versteuert hat. Die zuviel gezahlten Steuern kann der Anleger über die Steuererklärung zurückfordern.










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