Die ersten Krankenkassen haben angekündigt, dass sie im ersten Halbjahr 2010 von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben werden. Möglicherweise ist bis Jahresmitte 2010 jeder zweite Versicherte davon betroffen.
Vermutlich werden zunächst 8 Euro im Monat zusätzlich fällig, denn bis zu dieser pauschalen Grenze müssen die Kassen nicht prüfen, wie viel ihre Mitglieder verdienen. Wenn sie mehr wollen bzw. brauchen, wird der Zusatzbeitrag in Prozent des Brutto-Einkommens berechnet.
Er darf ein Prozent nicht übersteigen, das sind bei Gutverdienern maximal 37,50 Euro im Monat.
Von den teils widersprüchlichen Meldungen in den Medien sollten Sie sich als Versicherte/r nicht verwirren lassen. Wichtig ist:
- Die Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag erheben will, muss das ihren Mitgliedern einen Monat vorher mitteilen. Tut sie das nicht rechtzeitig, müssen Sie den Zusatzbeitrag auch so lange nicht bezahlen (§ 175 Abs. 4 SGB V)! Wenn Krankenkassen jetzt ankündigen, in einer Woche werden sie einen Zusatzbeitrag einführen, dann bedeutet das nicht, dass Sie in einer Woche mehr bezahlen müssen.
- Versicherte, deren Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben ein Sonderkündigungsrecht. Sie können in der Zeit zwischen Mitteilung und Einführung des Zusatzbeitrags kündigen; die Mitgliedschaft für Kündiger endet zum Ende des übernächsten Monats, sofern sie bis dahin den Beitritt zu einer anderen Kasse nachweisen.
- Wer sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt, muss auch den Zusatzbeitrag nicht bezahlen, der in der Zeit zwischen der Kündigung und deren Wirksamwerden für die anderen Mitglieder der Kasse ja möglicherweise schon gilt.
- Niemand weiß, wie viele Krankenkassen im Laufe dieses Jahres den ersten Tabubrechern folgen werden. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man wegen der acht Euro jetzt in Panik gerät und die Kasse wechselt – jedenfalls wenn man mit der Leistungen der gegenwärtigen Kasse zufrieden ist. Natürlich sind acht Euro für Menschen mit sehr geringem Einkommen viel Geld. Andererseits ist Kassen-Hopping mit viel Aufwand verbunden.
- Schwierig wird es für Menschen, die von ALG-II (der früheren Arbeitslosenhilfe, auch Hartz-IV genannt) leben. Für sie zahlt die zuständige ARGE nur den Grundbeitrag, nicht den Zusatzbeitrag (§ 252 Abs. 1 SGB V). Die Bundesagentur für Arbeit hat (laut Meldung der Nachrichtenagentur dpa) immerhin zugesichert, in Härtefällen übernehme die zuständige Stelle den Zusatzbeitrag, wenn den Betroffenen der Wechsel in eine Kasse ohne Zusatzbeitrag nicht zuzumuten sei, etwa weil andere Kassen eine benötigte Leistung nicht bieten. Wer von ALG-II lebt, sollte also wohl die Kasse wechseln, wenn ein Zusatzbeitrag droht. Aber leider kann auch ihnen niemand garantieren, dass eine andere Kasse, die sie wählen, nicht nach einem halben Jahr ebenfalls einen Zusatzbeitrag erheben wird.
- Dass die Kassen jetzt Zusatzbeiträge verlangen müssen anstatt wie früher den Beitragssatz anzuheben, war nicht ihre Wahl, sondern ist vom Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden. Politiker der Regierungskoalition sprechen davon, dass damit der „politisch gewollte Systemwechsel in eine lohnunabhängige Finanzierung“ der Krankenversicherung umgesetzt werde. Damit soll der Weg für die nach unserer Auffassung unsoziale „Kopfpauschale“ geebnet werden, bei der alle Bürger einen gleichen Beitrag zur Krankenversicherung bezahlen. Damit würden die Reichen weiter entlastet und die Armen wären auf einen Zuschuss aus Steuermitteln angewiesen.
Wer treibt die Kosten in die Höhe?
Viele Medien erwecken den Eindruck, die Krankenkassen bäten ihre Mitglieder ohne Grund zur Kasse. Jedenfalls seien sie irgendwie schuld an der Misere. Das sehen wir anders. Sicher können auch die Krankenkassen noch mehr tun, um die Kosten im Gesundheitswesen in Grenzen zu halten – aber sie tun da auch schon viel. Sie bilden Ermittlungsgruppen, um Betrug und Abzocke aufzuspüren; sie prüfen bei vielen Leistungen, ob sie wirklich notwendig sind; und sie ermutigen ihre Versicherten zu gesundheitsbewussterem Verhalten.
Der Hauptgrund für die ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind nicht die Krankenkassen, sondern allen voran die pharmazeutische Industrie. Sie versteht es am besten, ihre Medikamente gerade in Deutschland auf hohem Preisniveau zu halten und immer wieder neue Produkte auf den Markt zu bringen, die manchmal besser, häufig aber nur gleich gut wirken wie die bisherigen, auf jeden Fall aber sehr viel teurer sind. Letztlich interessieren sich die Anbieter im Gesundheitswesen – Ärzte, Krankenhäuser, Industrie… – nur dafür, wie sie mehr verdienen können; die Begrenzung der Kosten ist der Job der Politik. Und die hat seit der letzten Bundestagswahl noch wenig Klarheit über ihren Willen zur Kostenbegrenzung gezeigt. Die Krankenkassen jedenfalls sollte man für die Kostensteigerungen nicht verantwortlich machen.
Auch Verbraucher und Patienten können sich an der Begrenzung der Kosten im Gesundheitswesen beteiligen. Sie können zum Beispiel ihren Arzt fragen, ob es auch Behandlungsmöglichkeiten ohne teure Medikamente gibt; sie können durch ausgewogene Ernährung und viel Bewegung an frischer Luft ihre Gesundheit fördern, damit sie seltener die Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch nehmen müssen; sie können die Politiker auffordern, unser solidarisches Krankenversicherungssystem zu erhalten und wieder gerechter zu gestalten – der soziale Friede hat vermutlich sehr positive Auswirkungen auf die individuelle Gesundheit der Menschen. Letztlich wirken alle Lebensbereiche, der private, der berufliche und der öffentliche, fördernd oder hemmend auf Ihre Gesundheit!










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